Besteht in Hessen Sargpflicht?
Eine Frage, die uns häufig gestellt wird: Ja, in Hessen besteht grundsätzlich Sargpflicht – sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Feuerbestattung.
Bei der Feuerbestattung hat der Sarg dabei eine besondere Funktion: Er dient während der Kremation auch als Brennmaterial. Aus diesem Grund ist die Verwendung eines Sarges hier fest vorgeschrieben.
Eine Ausnahme gibt es: Aus religiösen Gründen kann die Sargpflicht in bestimmten Fällen entfallen. Solche Ausnahmeregelungen betreffen zum Beispiel Bestattungsformen, bei denen der Verstorbene ohne Sarg, etwa in einem Tuch, beigesetzt wird – wie es in manchen Glaubensgemeinschaften üblich ist.
Wir wissen, dass solche gesetzlichen Vorgaben in einer ohnehin schweren Zeit zusätzliche Fragen aufwerfen können. Gerne nehmen wir uns Zeit, um mit Ihnen gemeinsam zu klären, welche Regelungen in Ihrem individuellen Fall gelten und welche Möglichkeiten Sie haben.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie einfühlsam und kompetent.