Corona-Regeln auf den Riedstädter Friedhöfen

06.12.2021

Die Stadt Riedstadt gibt bekannt: Angesichts rasant steigender Corona-Inzidenz passt die Stadt Riedstadt ihre Schutzkonzepte an. Für alle Trauerhallen gilt: der Zugang kann nur nach der 3G-Regelung erfolgen. Das heißt, nur Geimpfte, Genesene oder tagesaktuell Getestete mit Zertifikat dürfen an den Trauerfeiern in der Halle teilnehmen. In der Trauerhalle ist eine medizinische Maske zu tragen. Die Mindestabstände von 1,50 m sind einzuhalten. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht. Eine Erfassung der Kontaktdaten ist nicht erforderlich.

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Angehörigen bzw. die Bestatter als Gehilfen.

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