Corona-Virus

17.03.2020

Aufgrund der aktuellen Situation wurde am 16.03.2020 die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen  durch den Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau erlassen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung ist ab sofort in allen Kommunen des Landkreises die Durchführung von Trauerfeiern, sowohl unter freiem Himmel, als auch in geschlossenen Räumen mit mehr als fünfzig zu erwartenden Teilnehmenden untersagt.

Für die Trauerhallen gilt, dass sichergestellt werden muss, dass die Teilnehmenden untereinander einen Mindestabstand von jeweils zwei Metern einhalten können.

Aus diesem Grund werden die Sitzplätze so angeordnet, dass der notwendige Sicherheitsabstand gewährleistet ist.

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