Bestattungsarten
Den passenden Abschied finden
Die letzte Ruhestätte kann heute ganz individuell gestaltet werden. Es gibt verschiedene
Möglichkeiten, die jeweils ihren eigenen Charakter haben.
Von der traditionellen Erdbestattung auf dem Friedhof über die Feuerbestattung bis hin zu alternativen Formen wie der Seebestattung oder der Waldbestattung – jede Art hat ihre Besonderheiten.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die verschiedenen Bestattungsarten vor. Wir erklären die Unterschiede und helfen Ihnen, die passende Form für einen würdevollen Abschied zu finden.
Ganz gleich, welche Überlegungen Sie haben – wir beraten Sie einfühlsam und unterstützen Sie bei der Entscheidung.
Anonyme Bestattung
Häufig gestellte Fragen zur Wahl von Bestattungsarten
Die häufigste Bestattungsart ist die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung auf einem Friedhof. Dazu kommen Alternativen wie die Seebestattung, die Waldbestattung (z.B. im FriedWald ), die Anonyme Bestattung oder der „Tree of Life“.
Die Beerdigung in einem Sarg war früher die Regel und ist heute eher die Ausnahme.
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert, die Asche wird in einer Urne beigesetzt – diese kann auf einem Friedhof, aber auch an anderen zugelassenen Orten (Meer, Wald) beigesetzt werden.
Ja. Für eine Feuerbestattung ist neben der standesamtlichen Todesbescheinigung eine zweite ärztliche Leichenschau erforderlich, die durch einen Amtsarzt oder einer Amtsärztin im Krematorium vorgenommen wird. Wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Die Kosten variieren stark je nach gewählter Bestattungsart, Ort und Umfang der Trauerfeier. Eine einfache Feuerbestattung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung. Hinzu kommen stets Friedhofsgebühren und Kosten für optional gewählte Leistungen (Blumen, Musik, etc.). Wir erstellen Ihnen stets ein transparentes, detailliertes Angebot.
Erfahren Sie mehr, wie sich Bestattungskosten zusammensetzen.
Ja. Es gibt die Möglichkeit einer stillen Beisetzung oder anonymen Bestattung, bei der keine Trauergäste anwesend sind.
Auch eine Beisetzungsfeier mit wenigen Trauergästen und ohne Nutzung einer Trauerhalle ist möglich.
In Deutschland ist die private Aufbewahrung oder das Verstreuen der Asche (außer in speziell genehmigten Bereichen) gesetzlich nicht erlaubt. Die Asche muss auf einem genehmigten Friedhofsgelände oder an einem anderen offiziell zugelassenen Ort (wie dem Meer) beigesetzt werden. Dies dient dem Schutz des Friedens der Toten und der öffentlichen Gesundheit.
Ja. In der Regel muss eine Bestattung innerhalb von 7 Tagen nach dem Tod erfolgen, es sei denn, besondere Umstände (wie gerichtliche Obduktionen) liegen vor. Wir achten auf die Einhaltung der Fristen und koordinieren alle Schritte termingerecht.
Unbedingt ja. Durch eine Bestattungsvorsorge oder eine Bestattungsverfügung können Sie Art und Ablauf Ihrer Bestattung verbindlich festlegen und auch finanziell vorausplanen. Dies entlastet Ihre Angehörigen enorm. Wir beraten Sie gerne zu allen Vorsorgemöglichkeiten.