Kosten
Bestattungskosten & Zahlungsmöglichkeiten leicht erklärt
Wie setzten sich die Kosten für eine Bestattung zusammen?
Oft werden wir gefragt, wie viel eine Bestattung kostet. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Denn eine Bestattung ist etwas sehr Individuelles und die unterschiedlichen Wünsche von Verstorbenen und Angehörigen schlagen sich auch im Preis nieder.
Interessieren Sie sich für eine traditionelle Erdbestattung?
Oder haben Sie spezielle Vorstellungen bezüglich der Trauerfeier?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Wer muss die Bestattungkosten tragen?
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, wer für die Kosten einer Bestattung aufkommen muss. Das Wichtigste vorab: Die Kosten trägt in erster Linie der Nachlass des Verstorbenen, also dessen hinterbliebenes Vermögen.
Wenn dieses Vermögen nicht ausreicht, springt eine gesetzliche Kostenpflicht der Angehörigen ein. Die Reihenfolge, wer in welcher Rangfolge herangezogen wird, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt:
- Erben: In erster Linie haften die Erben (die Personen, die das Vermögen tatsächlich erhalten) mit dem geerbten Vermögen und im Zweifel auch mit ihrem eigenen.
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: Sie sind neben den Erben zur Kostentragung verpflichtet.
- Kinder des Verstorbenen
- Eltern des Verstorbenen
- Enkelkinder und weitere entferntere Verwandte
Wichtige Grundsätze dabei sind:
- Die nächsthöhere Gruppe (z.B. Kinder) muss erst einspringen, wenn die vorherige Gruppe (z.B. der Ehepartner) nicht vorhanden oder zahlungsunfähig ist.
- Innerhalb einer Gruppe (z.B. alle Kinder) haften alle gemeinsam.
- Keine Kostenpflicht besteht für nicht-eheliche Lebenspartner, Schwiegerkinder, Geschwister oder Freunde, sofern sie nicht ausdrücklich die Bestattung vertraglich übernommen haben.
Besondere Regelungen:
- Sozialhilfe: Kann weder der Nachlass noch die unterhaltspflichtigen Angehörigen die Kosten decken, übernimmt das zuständige Sozialamt (Grundsicherung) die notwendige Bestattung.
- Bestattungspflicht: Neben der Kostenpflicht gibt es eine separate Bestattungspflicht. Diese obliegt in der Regel den nächsten Angehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder), unabhängig von der Erbschaft. Sie müssen für die ordnungsgemäße Durchführung sorgen, auch wenn die Kosten vom Nachlass bezahlt werden.
- Vorsorge: Man kann die Kosten- und Organisationsfrage selbst regeln, z.B. durch eine Bestattungsvorsorge (Sterbegeldversicherung, Sparplan) oder ein Hinterlegtes Konto bei einem Bestatter. Dieses Geld ist dann zweckgebunden für die Bestattung vorgesehen.
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Bestattungskosten im Überblick
Damit Sie sich ein besseres Bild machen können wie sich die Kosten zusammensetzten haben wir Ihnen unten ein Beispiel aufgeführt.
Ein Beispiel-Kostenaufstellung zur Feuerbestattung in Riedstadt:
Leistungen des Bestatters
- Überführung / Erstversorgung
- Verwaltungs- und behördliche Formalitäten (Sterbeurkunden, An- und Abmeldungen)
- Organisation und Koordination aller Bestattungsabläufe
- Beratungsgespräche
Kernleistungen der Feuerbestattung
- Basisleistung des Krematoriums
- Die eigentliche Einäscherung
- Bereitstellung der Aschekapsel für die Überführung der Asche
Urne & Sarg
- Sarg für die Einäscherung
- Schmuckurne für die Beisetzung (Material und Ausführung)
Trauerfeier / Abschiednahme
- Miete der Trauerhalle oder einer anderen Location
- Leistungen der Rednerin / des Redners oder einer geistlichen Person
- Musikalische Umrahmung
- Dekoration und Blumenschmuck
Beisetzung
- Grabstelle auf dem Friedhof (Wahlgrab / Reihengrab / Urnengemeinschaftsanlage)
- Öffnen und Schließen der Grabstelle
- Eventuelle Gebühr für die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Weitere mögliche Posten
- Todesanzeigen in den Printmedien / Online
- Drucksachen (Trauerkarten, Erinnerungsbuch)
- Schmuck- oder Sonderdienstleistungen (z.B. Livestream der Trauerfeier)
In einem persönlichen, ausführlichen Gespräch teilen Sie uns Ihr Anliegen in Bezug auf die Beerdigung und die Trauerfeier mit. So ist es uns möglich, eine konkrete, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte und für Sie unverbindliche Kostenaufstellung zu ermitteln.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Rufnummer: +49 6158 7204949 einen Termin mit uns.
Unsere Unterstützung
Es ist uns ein großes Anliegen, Sie in dieser schwierigen Phase zu unterstützen. Ob Überführung, Absprache mit dem zuständigen Pfarrer oder Formalitäten mit dem Friedhofsamt:
Wir erledigen das gerne für Sie. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Särge in jeder Ausführung, Qualität und in jeder Preislage auszuwählen. Dies gilt ebenso für alle anderen Artikel zur Versorgung des Verstorbenen und zur Ausgestaltung der Bestattung.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Zahlungsmöglichkeiten bei BeKuDe Bestattungen im Ried
Was tun, wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, die Kosten einer Bestattung aber nicht gleich bezahlt werden können?
An der Bestattung sparen?
Eine gebotene Wertschätzung vernachlässigen?
Wünsche des Verstorbenen nicht berücksichtigen?
Den Schmerz können wir nicht nehmen. Die finanzielle Belastung können wir aber lindern. Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch eine würdevolle Bestattung verdient hat.
Aus diesem Grund bieten wir grundsätzlich ein Zahlungsziel von 30 Tagen, auf Wunsch auch bis zu 90 Tagen, ohne Zusatzkosten!
Sollten Sie darüber hinaus an einer Ratenzahlung interessiert sein, so sprechen Sie mit uns! Wir haben die Möglichkeit Ihnen je nach Bonität eine Ratenzahlung bis zu 36 Monaten zu gewähren.
Das finden wir deshalb wichtig, weil so für die Bestattung des geliebten Verstorbenen eventuell nicht unnötig gespart werden muss.