Ausstreuen von Totenasche erlaubt

15.04.2015

ein Mann in dunkler Kleidung verstreut Asche

Eine Entscheidung mit Signalwirkung: In Bremen und Bremerhaven soll das Verstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken erlaubt werden. Auch in Parks oder an Flüssen soll das möglich sein, wie die Bremische Bürgerschaft am Mittwoch mit rot-grüner Mehrheit beschloss.

Ganz durch ist das Gesetz noch nicht: In zweiter Lesung kommt es im November nochmals in die Bürgerschaft. Die Bestätigung gilt als Formsache. Das Gesetz soll Anfang 2015 in Kraft treten. Bremen wäre das erste Bundesland, das die Regeln für Feuerbestattungen lockert. Bisher dürfen in Deutschland Urnen nur auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden. Allein für Seebestattungen gibt es Ausnahmen.

Das Verstreuen wird an Bedingungen geknüpft. So muss der ausdrückliche Wille des Verstorbenen schriftlich festgehalten sein. Außerdem soll eine Person als „Totenfürsorger“ darüber wachen, dass die Bestattung wunschgemäß stattfindet. Dabei müsse die Ehrfurcht vor den Toten beachtet werden, heißt es. So soll die Asche etwa bei starkem Wind nicht verstreut werden dürfen.

Kritik kam von CDU und der Kirche. „Das Gesetz macht die Toten zu Verfügungsmasse“, sagte der Unions-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp. Ein Mensch gehöre nicht nur sich selbst, und das gelte auch für Tote. In Deutschland gebe es ein bewährtes und erprobtes System zum Umgang mit den sterblichen Überresten, betonte Röwekamp.

Der Sprecher der Bremischen Evangelischen Kirche, Bernd Kuschnerus, sagte der Nachrichtenagentur epd, die vorgesehene Regelung führe zu einer „Privatisierung von Tod und Trauer, die die öffentliche Erinnerungskultur infrage stellt und der Würde Verstorbener nicht gerecht wird“. Auch der theologische Vizepräsident im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Thies Gundlach, übte Kritik. „Bestattungsorte müssen dauerhaft öffentlich zugänglich sein“, betonte er.

(Quelle: http://www.bild.de/politik/inland/bremen/bremen-ausstreuen-von-totenasche-erlaubt-38258410.bild.html)

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