Was tun im Trauerfall?

Wenn Ihr Angehöriger zu Hause stirbt, muss zunächst ein Arzt den Tod schriftlich bescheinigen. Dies kann der Hausarzt, aber auch der Notarzt sein. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim sorgt in der Regel die Verwaltung für die Ausstellung des Totenscheins.

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Im Beratungsgespräch klären wir die weiteren notwendigen Schritte, zu denen die Erledigung einiger Formalitäten gehört. Wenn Sie dies möchten, darf der Verstorbene noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Nach Ablauf dieser Zeit schreibt der Gesetzgeber die Überführung zu einem Friedhof vor. Der Umfang unseres Einsatzes kann ganz unterschiedlich ausfallen. Als Nächstes müssen Trauerfeier und Beisetzung geplant werden. Wir führen Bestattungen auf allen Friedhöfen in Südhessen durch und arbeiten mit den örtlichen Pfarrern und Ämtern, aber auch anderen Dienstleistern, wie z. B. Floristen, eng zusammen.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bei Ledigen: Die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherung (Karte)
  • Renten- bzw. Pensionsunterlagen (Versicherungsnummern)
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Lebensversicherungspolicen
  • Graburkunde
  • Schwerbehindertenausweis
  • Sterbegeldpolicen

Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne, diese zu besorgen. Selbstverständlich können Sie uns auch mit der Abmeldung von Versicherungen etc. beauftragen.

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