Erben und vererben

Erbrecht

Das bürgerliche Recht legt eine gesetzliche Erbfolge fest. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

  • Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Download Infobroschüre

Broschüre Erben und Vererben des Bundesministerium der Justiz (PDF ca 1 MB)

© BeKuDe GmbH 2024 | Impressum | Datenschutz
334