Volle Kostendeckung angestrebt

01.01.2016

BIEBESHEIM – (wig). Für den Friedhof gelten ab dem Jahreswechsel eine neue Ordnung und eine neue Gebührensatzung. Das hat das Biebesheimer Parlament beschlossen.

Einig waren sich die Biebesheimer Gemeindevertreter in der letzten Sitzung des Jahres bei der Neufassung der Friedhofsordnung. Mit ihr soll den neuen Bestattungsformen auf dem Friedhof Rechnung getragen werden. In den vergangenen Monaten sind auf einem Wiesengrabfeld sowie in einer Urnengemeinschaftsanlage Reihen- und Wahlgrabstätten entstanden.

Außerdem wurde die einstimmig verabschiedete Satzung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds angepasst.

drei Männer arbeiten mit Schaufeln

Nicht ganz so einig waren die Parlamentarier bei der Gebührenordnung. Hier stimmten SPD, CDU und Grüne zu, die Freien Wähler votierten dagegen. Neben einer angepassten Gebührenkalkulation, die die neuen Bestattungsformen mit abbildet, gab es auch Angleichungenn an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds. Ziel der Neukalkulation ist die vollständige Kostenabdeckung.

Damit waren die Freien Wähler nicht einverstanden, wie Sprecher René Hayn erklärte. Sie schlugen eine Kostendeckung von zunächst 90 Prozent vor. Denn angesichts des bisherigen Deckungsgrads von 45 Prozent sei ihnen der Anstieg auf hundert Prozent in einem Schritt zuviel. Die volle Kostendeckung solle zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt werden.

Für die Beschlussvorlage des Gemeindevorstands sprach sich hingegen Albert Lautenschläger (Grüne) aus. Es würden lediglich die Kosten umgelegt, die nicht für Grün- und Parkflächen anfielen. Die Kosten für Grabstätten und Bestattungen sollten allerdings aus den Gebühren finanziert werden. René Hayn entgegnete, bereits in der Vergangenheit sei es Usus gewesen, die Kosten für Grün- und Parkflächen nicht umzulegen.

Deutlich teurer wird laut der neuen Friedhofsgebührensatzung das Nutzungsrecht für Grabstätten. Für Reihen- und Urnenreihengräber von Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahrs werden künftig 400 statt 300 Euro fällig. Die Bestattung Älterer kostet 1050 statt bisher 600 Euro. Für ein Reihengrab im Wiesengrabfeld werden inklusive Pflege 1900 Euro erhoben. Ein Urnenreihengrab kostet nach wie vor 300 Euro. Wird die Urne allerdings in einem Bodendeckerfeld inklusive Dauerpflege beigesetzt, sind 450 Euro fällig.

Deutlich teurer wird auch die 35 Jahre während Nutzung von Wahl- und Urnenwahlgrabstätten: Beim Einzelgrab steigt der Preis um 300 auf 1125 Euro. Bei sogenannten mehrstelligen Wahlgrabstätten kostet das erste Grab 1500 statt 1100 Euro, jedes weitere Grab 750 statt 550 Euro. Neu ist die Gebühr für sogenannte ein- oder zweistellige Wiesengräber einschließlich der Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen und Dauerpflege mit 3000 Euro für das erste und 1500 Euro für das zweite Grab. Bei Urnenwahlgräbern einschließlich Dauerpflege und Nutzung der Friedhofsanlagen fallen je Grabstätte für zwei Urnen weiterhin 900 Euro an, bei jedem weiteren Grab 450 Euro. Wird die Urne im Bodendeckerfeld mit Dauerpflege bestattet, kostet das Doppelgrab 1200 Euro, jede weitere Grabstelle 600 Euro

Ansteigen wird zum Jahreswechsel auch die Gebühr für die Überlassung einer Urnennische für 35 Jahre. Für die erste steigt sie um 200 auf 1000 Euro, für die zweite um 100 auf 400 Euro.

Aber nicht alles wird teurer in der neuen Gebührensatzung. So sinkt die Miete für die Nutzung der Leichenhalle für vier Tage um acht auf 32 Euro. Jeder weitere Tag kostet acht statt zehn Euro, der gleiche Betrag ist für die Nutzung einer Kühlzelle zu zahlen. Für die Aufbewahrung von Urnen für vier Tage bleibt der Preis mit 20 Euro stabil. Die Nutzung der Trauerhalle wird mit 75 Euro allerdings 25 Euro teurer.

Änderungen gibt es auch bei den Bestattungsgebühren. Für die Beisetzung in Reihen- und Wahlgrabstätten sind 500 statt bislang 650 Euro zu entrichten. Bei Kindern bis zum fünften Lebensjahr sind es 250 statt 300 Euro. Bis auf die Beisetzung in der Urnenwand (70 Euro) kosten die unterschiedlichen Varianten der Urnenbestattung künftig 250 Euro statt bis zwischen 150 und 200 Euro.

(Quelle: www.echo-online.de)

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